Moorbahnfahrten fallen im November aus
Keine Fahrten im Herbst
Gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind unter anderem Angebote von Freizeitaktivitäten, Seilbahnen und ähnliche Angebote geschlossen. Darüber hinaus sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 Niedersächsische Corona-Verordnung auch touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten verboten. Entsprechend Ableitungen dieser Verordnung werden keine Moorbahnfahrten im November 2020 durchgeführt.
Der Moorbahn Burgsittensen e.V. schaut optimistisch in die Zukunft und hält an den Planungen der Nikolausfahrten
am 3. Advent 2020 fest.